
Nachlassverzeichnis im Pflichtteilsrecht: Muss der Pflichtteilsberechtigte hinzugezogen werden?
Das Hinzuziehungsrecht des Pflichtteilsberechtigten nach § 2314 BGB wird in der Praxis häufig überschätzt. Insbesondere folgt hieraus nach überwiegender Auffassung kein umfassendes Anwesenheits- oder Kontrollrecht bei sämtlichen Ermittlungsmaßnahmen des Erben oder des Notars. Die Rechtsprechung versteht die Hinzuziehung vielmehr überwiegend als Beteiligung an der Aufnahme des Nachlassverzeichnisses selbst – nicht jedoch als Anspruch auf Teilnahme an jeder einzelnen Vorbereitungshandlung.

